Hundetaxe 2022
28.07.2022 , PohlernGemäss der kantonalen Gesetzgebung muss für jeden im Kanton Bern gehaltenen Hund, der am 1. August mindestens 6 Monate alt war, eine Hundetaxe entrichtet werden.
Die Hundetaxe für das Jahr 2022 wird mit Faktura eingezogen. Wir bitten die Hundehalter, die Rechnung bis 31. August zu begleichen und der Gemeindeverwaltung allfällige Mutationen zu melden. Die Taxe beträgt gemäss Gemeindeversammlungsbeschluss für jeden Hund Fr. 50.–.
Ferner bitten wir die Hundehalter, allfällige Mutationen der Datenbank amicus.ch zu melden.
Auf Empfehlung der Weltgesundheitsorganisation WHO wurde die Schweiz als tollwutfreie Zone erklärt. Die Tollwutimpfungen sind demnach nicht mehr obligatorisch. Wir machen Sie jedoch darauf aufmerksam, dass bei Grenzübertritten die jährliche Impfung nach wie vor vorgeschrieben ist.
Finanzverwaltung Pohlern
