Teilrevision Ortsplanung Genehmigung und Inkraftsetzung

  19.01.2023 , Pohlern

Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die von der Einwohnergemeindeversammlung Pohlern am 4. Juni 2021 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung inkl. Änderung ZöN «A» Schule/Gemeindeverwaltung und nachträgliche Änderung Art. 416 Gemeindebaureglement (GBR) in Anwendung von Art. 61 Baugesetz vom 9. Juni 1985 mit Datum vom 17. November 2022 genehmigt.

Die Teilrevision der Ortsplanung tritt am Tag nach dieser Publikation in Kraft.

Die Unterlagen stehen bei der Gemeindeverwaltung, beim Regierungsstatthalteramt Thun und beim Amt für Gemeinden und Raumordnung jedermann zur Einsichtnahme offen.

Pohlern, 16. Januar 2023
Der Gemeinderat


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