Protokoll der ordentlichen Gemeindeversammlung vom 24. November 2023

  30.11.2023 Horrenbach-Buchen, Horrenbach-Buchen

Gestützt auf Art. 65 der Gemeindeordnung liegt das Protokoll der vorgenannten Gemeindeversammlung vom 30. November 2023 bis und mit 12. Januar 2024 bei der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Während der vorgenannten Auflagefrist kann beim Gemeinderat Horrenbach-Buchen schriftlich und begründet Einsprache erhoben werden.

Der Gemeinderat entscheidet über allfällige Einsprachen und genehmigt das Protokoll.

PS: Die Gemeindeverwaltung bleibt vom 25. Dezember 2023 bis und mit 9. Januar 2024 geschlossen.

Horrenbach, 26. November 2021

Der Gemeinderat


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