Protokoll der ordentlichen Gemeindeversammlung vom 27. November

  18.12.2025 Oberlangenegg

Gemäss Artikel 67 des Organisationsreglements der Einwohnergemeinde Oberlangenegg liegt das Protokoll der ordentlichen Gemeindeversammlung vom 27. November 2025 ab 18. Dezember während dreissig Tagen in der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme auf. Während der Auflagefrist kann schriftlich Einsprache beim Gemeinderat Oberlangenegg, Stalden 17, 3616 Schwarzenegg, eingereicht werden.

Der Gemeinderat entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll.

Oberlangenegg, 15. Dezember 2025
Der Gemeinderat


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