Publikation der Genehmigung von Plänen und Vorschriften

  01.02.2024 Homberg, Homberg

Öffentliche Bekanntmachung; geringfügige Änderung Baureglement; Genehmigung und Inkraftsetzung
Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die vom Gemeinderat Homberg beschlossene, geringfügige Änderung Baureglement (Änderung Art. 221 und 502 zur ZöN 1 «Dreiligasse») in Anwendung von Art. 61 BauG genehmigt.

Gemäss BauV Art. 110 und GV Art. 45 veröffentlicht die Gemeinde die Inkraftsetzung von Erlassen. Die Änderung tritt per 2. Februar 2024 in Kraft.

Die Unterlagen stehen bei der Gemeindeverwaltung jedermann zur Einsichtnahme offen.

Homberg, 23. Januar 2024

Der Gemeinderat


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