Rechnungsruf im öffentlichen Inventar (Art. 582 ZGB)
22.05.2025 Allgemeine PublikationenDer Regierungsstatthalter von Thun hat am 5. Mai 2025 über den Nachlass der hienach genannten Person die Errichtung eines öffentlichen Inventars angeordnet:
Fuhrimann-Thaler Rosamarie, geboren am 20. März 1937, von Oeschenbach BE, wohnhaft gewesen am Auweg 67, 3627 Heimberg, verwitwet, verstorben am 11. März 2025.
– Eingabefrist: 16. Juni 2025 (Art. 582 Abs. 3 ZGB).
– Anmeldestellen:
– Für Forderungen (eingeschlossen Bürgschaftsansprüche und Garantieansprüche): Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun
– Für Guthaben: Notariat Otter & Künzle, Eggplatz 4, 3634 Thierachern
– Die Gläubiger der Erblasserin (mit Einschluss der Bürgschaftsgläubiger und Berechtigten aus Garantieverpflichtungen) werden aufgefordert, ihre Ansprüche innerhalb der angegebenen Frist schriftlich einzureichen (Art. 582 Abs. 1 ZGB). Für nicht angemeldete Forderungen haften die Erben weder persönlich noch mit der Erbschaft (Art. 590 ZGB).
– Gleichzeitig werden die Schuldner der Erblasserin aufgefordert, ihre Schulden innerhalb der gleichen Frist bei dem mit der Errichtung des öffentlichen Inventars beauftragten Notariatsbüro schriftlich anzumelden.
– Massaverwalter: Notar Manuel Otter, Eggplatz 4, 3634 Thierachern
Thierachern, 9. Mai 2025
Das beauftragte Notariatsbüro:
Notariat Otter & Künzle
Herr Urs Künzle
Eggplatz 4, 3634 Thierachern