Rechnungsruf infolge amtlicher Liquidation, Nachlass Helge Hartmut Werner Rafael

  14.12.2023 Allgemeine Publikationen

1. Veröffentlichung
Verstorbene Person: Helge Hartmut Werner Rafael.
Staatsbürgerschaft: Schweiz.
Geburtsdatum: 3. März 1973.
Todesdatum: 23. Oktober 2022.
Wohnhaft gewesen: Höhenstrasse 17, 3652 Hilterfingen.
Datum des Urteils: 22. November 2023.

Verfügende Stelle: Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun.

Rechtliche Hinweise: Die Gläubiger (einschliesslich Bürgschaftsgläubiger) als auch Schuldner der verstorbenen Person werden aufgerufen, ihre Forderungen und Schulden (Wert Todestag) innert der Eingabefrist schriftlich bei der Kontaktstelle anzumelden.

Die Gläubiger werden auf die in Art. 593 Abs. 3 ZGB genannten Folgen der Nichtanmeldung aufmerksam gemacht, wonach im Falle der amtlichen Liquidation die Erben für die Schulden der Erbschaft nicht haften. Gläubiger, die ihre Forderungen nicht oder nicht rechtzeitig eingeben, riskieren, dass sie aus der Hinterlassenschaft nicht mehr befriedigt werden können.

Wer Sachen der verstorbenen Person als Pfandgläubiger oder aus anderen Gründen besitzt, hat dies, ohne Nachteil für sein Vorzugsrecht, der Kontaktstelle innert der erwähnten Frist zur Verfügung zu stellen.

Die Schuldner und die im Besitz von Faustpfändern befindlichen Gläubiger, die unterlassen, eine Eingabe zu machen, können mit einer Ordnungsbusse bestraft werden.

Frist: 1 Monat.

Ablauf der Frist: 13. Januar 2024.

Kontaktstelle: Advokatur und Notariat HADORN.GRAF, Notarin Nora Keller Kolb, Oberlandstrasse 5, 3700 Spiez


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