Ref. Gesamtkirchgemeinde Thun
09.06.2022 Kirchliche PublikationenPersonalreglement Verordnung über die Gestaltung der Arbeitszeit; Arbeitszeitkontrolle; Überzeit; Pikettdienst
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Grosse Kirchenrat (GKR) der reformierten Gesamtkirchgemeinde Thun am 30. Mai Änderungen im Personalreglement und Änderungen der Verordnung über die Gestaltung der Arbeitszeit; Arbeitszeitkontrolle; Überzeit; Pikettdienst genehmigt hat.
– Personalreglement; Art. 19 – Erhöhung Ferienanspruch; Art. 42 und 43 –
Erhöhung wöchentliche Arbeitszeit
– Verordnung Arbeitszeit; Art. 2 – Erhöhung Jahresarbeitszeit
Diese Änderungen des Reglements und der Verordnung treten, vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden, per 1. Januar 2023 in Kraft.
Gegen die Beschlüsse des GKR kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, erhoben werden. Die Beschwerde muss schriftlich und begründet erfolgen.
Thun, 31. Mai 2022
Der Kleine Kirchenrat
