Ref. Gesamtkirchgemeinde Thun
17.02.2022 Kirchliche PublikationenErlass Verordnung über die Berechtigung für die zentralen Personendatensammlungen (PDS V Ref. GKG Thun); Aufhebung Berechtigungsregelung GERES / ZPV
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Kleine Kirchenrat (KKR) der reformierten Gesamtkirchgemeinde Thun, die Verordnung über die Berechtigung für die zentralen Personendatensamlungen (PDS V Ref. GKG Thun) erlassen hat. Diese ersetzt die bisherige Berechtigungsregelung GERES / ZPV vom 27. August 2013.
Die erlassene Verordnung tritt rückwirkend per 1. Januar 2022 in Kraft, vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden.
Gegen den Beschluss des KKR kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, erhoben werden. Die Beschwerde muss schriftlich und begründet erfolgen.
Thun, 10. Februar 2022
Der Kleine Kirchenrat
