Ref. Gesamtkirchgemeinde Thun
13.01.2022 Kirchliche PublikationenVerordnung über die Beiträge für KUW-Projekte und Lager vom 5. November 2002 und Verordnung über die Beiträge für Lager der Jugendarbeit vom 5. November 2002, mit Änderung vom 7. März 2006.
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Kleine Kirchenrat (KKR) der reformierten Gesamtkirchgemeinde Thun diese beiden Verordnungen angepasst hat, gestützt auf die Ermächtigung im Zusammenhang mit der Genehmigung des Reglementes über die Spezialfinanzierung für Projekte, Lager und Ferien, genehmigt durch den Grossen Kirchenrat am 29. November 2021 und publiziert am 9. Dezember 2021.
Die Änderungen der Verordnungen treten rückwirkend auf 1. Januar 2022 in Kraft, vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden.
Gegen den Beschluss des KKR kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, erhoben werden. Die Beschwerde muss schriftlich und begründet erfolgen.
Thun, 10. Januar 2022
Der Kleine Kirchenrat
