Reformierte Kirchgemeinde Steffisburg
10.11.2022 Kirchliche PublikationenVerordnung über die Berechtigungen für die zentralen Personendatensammlungen (PDS V 2022); Genehmigung
In Anwendung von Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Kirchgemeinderat die neue Verordnung über die Berechtigungen für die zentralen Personendatensammlungen (PDS V 2022) an seiner Sitzung vom 9. März 2022 genehmigt hat. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, erhoben werden.
Der Erlass tritt unter Vorbehalt allfälliger dagegen erhobener Beschwerden mit der Genehmigung in Kraft.
Kirchgemeinderat Steffisburg
