Reformierte Kirchgemeinde Thierachern

  28.10.2020 Kirchliche Publikationen

Personalverordnung – Inkraftsetzung per 1. Januar 2021
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Kirchgemeinderat der Kirchgemeinde Thierachern an seiner Sitzung vom 14. Oktober 2020 die Personalverordnung (inkl. Anhang I und II) genehmigt hat. Die Personalverordnung tritt unter Vorbehalt allfälliger Beschwerden per 1. Januar 2021 in Kraft.

Die Personalverordnung kann auf der Kirchgemeindeverwaltung, Uttigenstrasse 31, 3661 Uetendorf oder im Internet unter www.kirchethierachern eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Kirchgemeinderats kann innert 30 Tagen ab Publikation schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, Beschwerde eingereicht werden.

Uetendorf, 20. Oktober 2020
Kirchgemeinderat Thierachern


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