Reformierte Kirchgemeinde Thun-Strättligen

  04.05.2023 Kirchliche Publikationen

Der Kirchgemeinderat Thun-Strättligen informiert über den Stand des Organisationsreglements
Der Kirchgemeinderat Thun-Strättligen hat die Revision des Organisationsreglements zurückgezogen. Damit ist das hängige Beschwerdeverfahren gegenstandslos geworden. Es gilt weiterhin das alte Organisationsreglement.

An der Kirchgemeindeversammlung vom 9. November 2022 ist die Totalrevision des Organisationsreglements (OgR) der Kirchgemeinde Thun-Strättligen diskutiert und verabschiedet worden.

Im Nachgang zu dieser Versammlung ist Beschwerde dagegen erhoben worden. Darin wurde bemängelt, dass von Seiten des damaligen Kirchgemeinderates auf entsprechende Frage aus der Versammlung hin hätte erwähnt werden müssen, dass das Pfarrteam die OgR-Totalrevision ablehne. Durch diese Unterlassung ist das rechtliche Gehör der Versammlungsteilnehmenden verletzt worden.

Nach dem Studium der umfangreichen Akten habe ich als Sonderverwalter in der Funktion des Kirchgemeinderats seit 2023 im zweiten Schriftenwechsel die Unterlassung anerkannt und die OgR-Totalrevision zurückgezogen, da die Beschwerde mit grösster Wahrscheinlichkeit gutgeheissen worden wäre.

In der Folge hat das Amt für Gemeinden und Raumordnung das Beschwerdeverfahren als erledigt abgeschrieben.

Es gilt somit nach wie vor das alte OgR.

Ich als Sonderverwalter werde ein neues Organisationsreglement vorlegen, das auf einem respektvollen, von gegenseitiger Wertschätzung geprägten Miteinander von Kirchgemeinderat und Pfarrteam in der Gemeindeleitung basiert. Es soll zusammen mit den Mitarbeitenden und dem Kleinen Kirchenrat für die Gemeindeglieder der reformierten Kirchgemeinde Thun-Strättligen und der Gesamtkirchgemeinde Thun erarbeitet werden. Mit diesem Weg wird das wertschätzende Miteinander ausgedrückt.
Christoph Lerch, Sonderverwalter


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