Gastgewerbe; Schliessungsstunde am 1. August 2018
26.07.2018 RegierungsstatthalteramtIn der Nacht vom 1. auf den 2. August 2018 sind die Gastgewerbebetriebe im Kanton Bern spätestens um 3.30 Uhr zu schliessen; eine zusätzliche Überzeitbewilligung ist nicht erforderlich.
Beim Abbrennen von Feuerwerk ist auf die Umgebung und die Witterungsverhältnisse Rücksicht zu nehmen. Die Dekorierung oder Ausstattung der Lokale mit leicht brennbarem Material ist untersagt.
Wir bitten die Gäste sowie die Wirtinnen und Wirte, auf die Nachtruhe der Nachbarschaft Rücksicht zu nehmen und wünschen allen ein schönes Fest.
Der Regierungsstatthalter von Thun Marc Fritschi