Gastgewerbe

  12.12.2018 Regierungsstatthalteramt

Schliessungsstunde am 31. Dezember 2018, 1. und 2. Januar 2019
In der Silvesternacht können die Gastgewerbebetriebe im Kanton Bern unbeschränkt offen gehalten werden.

In den Nächten vom 1. auf den 2. Januar 2019 sowie vom 2. auf den 3. Januar 2019 sind die Gastgewerbebetriebe spätestens um 3.30 Uhr zu schliessen. Es sind keine zusätzlichen Überzeitbewilligungen erforderlich (Beschluss gestützt auf Art. 13 GGG).

Wir bitten die Gäste sowie die Wirtinnen und Wirte, auf die Nachtruhe der Nachbarschaft Rücksicht zu nehmen.

Überzeitbewilligungen können bis 21. Dezember 2018, bis 15.00 Uhr und ab 3. Januar 2019, ab 8.30 Uhr, beim Regierungsstatthalteramt Thun bezogen werden.

Das Team des Regierungsstatthalteramtes Thun wünscht allen frohe Weihnachten und ein glückliches neues Jahr.


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