Besonderes 1. August 2019
24.07.2019 RegierungsstatthalteramtGastgewerbe
In der Nacht vom 1. auf den 2. August 2019 sind die Gastgewerbebetriebe im Kanton Bern spätestens um 3.30 Uhr zu schliessen; eine zusätzliche Überzeitbewilligung ist nicht erforderlich.
Wir bitten die Gäste sowie die Wirtinnen und Wirte, auf die Nachtruhe der Nachbarschaft Rücksicht zu nehmen und wünschen allen ein schönes Fest.
Feuergefahr
1. Beim Abbrennen von Feuerwerk ist auf die Umgebung und die Witterungsverhältnisse Rücksicht zu nehmen.
2. Die Dekorierung oder Ausstattung der Lokale mit leicht brennbarem Material ist untersagt.
3. Lokale Feuerverbote der Ortspolizeibehörden sind zu befolgen.
4. Bei Waldbrandgefahr werden allfällige Verbote über die Tagesmedien bekanntgegeben.
Der Regierungsstatthalter von Thun Marc Fritschi
