Gastgewerbe

  11.12.2019 Regierungsstatthalteramt

Schliessungsstunde am 31. Dezember 2019, 1. und 2. Januar 2020
In der Silvesternacht können die Gastgewerbebetriebe im Kanton Bern unbeschränkt offengehalten werden.

In den Nächten vom 1. auf den 2. Januar 2020 sowie vom 2. auf den 3. Januar 2020 sind die Gastgewerbebetriebe spätestens um 3.30 Uhr zu schliessen. Es sind keine zusätzlichen Überzeitbewilligungen erforderlich (Beschluss gestützt auf Art. 13 GGG).

Wir bitten die Gäste sowie die Wirtinnen und Wirte, auf die Nachtruhe der Nachbarschaft Rücksicht zu nehmen.

Überzeitbewilligungen können bis Montag, 23. Dezember 2019, 12.00 Uhr, gegen Barbezahlung beim Regierungsstatthalteramt Thun bezogen werden.

Der stv. Regierungsstatthalter von Thun Thomas Blättler


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