Gastgewerbe Nicht eingelöste Einzelüberzeitbewilligungen 2020

  09.12.2020 Regierungsstatthalteramt

Gastgewerbebetriebe können Einzelüberzeitbewilligungen, die sie im Jahr 2020 bezogen haben und aufgrund der Corona-Massnahmen nicht einsetzen konnten, ausnahmsweise bis Ende 2021 einlösen. Dies ändert nichts daran, dass auch im 2021 maximal 24 Einzelüberzeitbewilligungen pro Betrieb möglich sind.

Der stv. Regierungsstatthalter von Thun

Thomas Blättler


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