Regierungsstatthalteramt Thun Besonderes 1. August
28.07.2021 RegierungsstatthalteramtGastgewerbe
In der Nacht vom 1. auf den 2. August sind die Gastgewerbebetriebe im Kanton Bern spätestens um 3.30 Uhr zu schliessen; eine zusätzliche Überzeitbewilligung ist nicht erforderlich.
Wir bitten die Gäste sowie die Wirtinnen und Wirte, auf die Nachtruhe der Nachbarschaft Rücksicht zu nehmen und wünschen allen ein schönes Fest.
Feuerwerk
1. Beim Abbrennen von Feuerwerk ist auf Mensch, Tier, Umgebung und Witterungsverhältnisse Rücksicht zu nehmen.
2. Lokale Verbote der Ortspolizeibehörden sind zu befolgen.
Der Regierungsstatthalter von Thun
Marc Fritschi