Gastgewerbe

  23.12.2021 Regierungsstatthalteramt

Schliessungsstunde 31. Dezember 2021, 1. und 2. Januar 2022
In der Silvesternacht können die Gastgewerbebetriebe im Kanton Bern unbeschränkt offen gehalten werden.

In den Nächten vom 1. auf den 2. Januar sowie vom 2. auf den 3. Januar 2022 sind die Gastgewerbebetriebe spätestens um 3.30 Uhr zu schliessen. Es sind keine zusätzlichen Überzeitbewilligungen erforderlich (Beschluss, gestützt auf Art. 13 GGG).

Wir bitten die Gäste sowie die Wirtinnen und Wirte, auf die Nachtruhe der Nachbarschaft Rücksicht zu nehmen und wünschen allen ein schönes Fest.

Überzeitbewilligungen können bis Freitag, 24. Dezember, 12.00 Uhr, gegen Barbezahlung beim Regierungsstatthalteramt Thun bezogen werden.
Stv. Regierungsstatthalter
Thomas Blättler


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