Gastgewerbe
22.12.2022 RegierungsstatthalteramtSchliessungsstunde 31. Dezember 2022, 1. und 2. Januar 2023
In der Silvesternacht können die Gastgewerbebetriebe im Kanton Bern unbeschränkt offen gehalten werden.
In den Nächten vom 1. auf den 2. Januar sowie vom 2. auf den 3. Januar 2023 sind die Gastgewerbebetriebe spätestens um 3.30 Uhr zu schliessen. Es sind keine zusätzlichen Überzeitbewilligungen erforderlich (Art. 13 Gastgewerbegesetz).
Wir bitten die Gäste sowie die Wirtinnen und Wirte, auf die Nachtruhe der Nachbarschaft Rücksicht zu nehmen und wünschen alles Gute für das neue Jahr.
Regierungsstatthalteramt Thun