Regionen Entwicklungsraum Thun, Kandertal und Obersimmental-Saanenland
15.05.2026 Kanton BernRegionales Gesamtverkehrs- und Siedlungskonzept Thun-Oberland West
(RGSK TOW) 2025
Genehmigung nach Artikel 61 Baugesetz
Das Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern hat das vom Entwicklungsraum Thun am 14. Mai 2025, von der Planungsregion Kandertal am 12. Mai 2025 und von der Berg- und Planungsregion Obersimmental-Saanenland am 14. Mai 2025 beschlossene RGSK TOW 2025 in Anwendung von Art. 61 Baugesetz am 20. April 2026 genehmigt.
Gemäss Art. 110 der kantonalen Bauverordnung wird die Genehmigung und Inkraftsetzung hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Unterlagen sind im Internet unter: http://www.entwicklungsraum-thun.ch und www.kasisa.ch oder nach Terminvereinbarung bei den Geschäftsstellen der Regionen einsehbar.
Betroffene Gemeinden können gegen den Genehmigungsbeschluss bei der kantonalen Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion, Münstergasse 2, 3011 Bern, innert 30 Tagen nach Publikation Beschwerde führen (Art. 61a Abs. 2 Bst. c BauG).
