Reglement über die Mehrwertabgabe (MWAR); Rechtskraft

  31.07.2025 Stocken-Höfen

In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass das an der Gemeindeversammlung vom 13. Juni 2025 genehmigte Reglement über die Mehrwertabgabe (MWAR) in Rechtskraft erwachsen ist.

Das Reglement über die Mehrwertabgabe tritt rückwirkend per 1. Juli 2025 in Kraft.

Das Reglement kann bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden und ist auf der Homepage www.stocken-hoefen.ch verfügbar.

DerGemeinderat


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