Reglement über die Spezialfinanzierung Gewinn- oder Verlustanteil RegioBV Westamt

  18.12.2025 Wattenwil

Reglement über die Spezialfinanzierung der Trägergemeinden Wattenwil und Seftigen an der RegioBV (Anteil Wattenwil) – Aufhebung

Per 1. Januar 2026 wird die RegioBV Westamt in ein eigenständiges Unternehmen überführt. Aufgrund der Neuorganisation hat der Gemeinderat an der Sitzung vom 10. Dezember 2025 das Reglement über die Spezialfinanzierung Gewinn- oder Verlustanteil RegioBV Westamt (Anteil Wattenwil) sowie das Reglement über die Spezialfinanzierung der Trägergemeinden Wattenwil und Seftigen an der RegioBV per 31. Dezember 2025 ausser Kraft gesetzt.

Gemäss Art. 16 Abs. 1 Bst. b der Gemeindeordnung, unterliegen die Reglemente dem fakultativen Referendum. Fünf Prozent der Stimmberechtigten können innert 60 Tagen durch Unterzeichnen eines entsprechenden Begehrens verlangen, dass die Reglemente der Gemeindeversammlung zur Ausserkraftsetzung unterbreitet werden müssen. Die Reglemente liegen während der Referendumsfrist vom 18. Dezember 2025 bis 16. Februar 2026 in der Gemeindeverwaltung Wattenwil öffentlich auf (bitte die geltenden Öffnungszeiten beachten).

Ein allfälliges Begehren ist somit während der Auflagefrist bei der Gemeindeverwaltung Wattenwil, Vorgasse 1, 3665 Wattenwil, einzureichen.

Wattenwil, 15. Dezember 2025
Der Gemeinderat


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