Reglement über die Spezialfinanzierung Werterhalt für die Liegenschaften des Finanzvermögens 2020 – Anpassung

  24.07.2025 Hilterfingen

Der Gemeinderat hat am 2. Juni 2025, unter Vorbehalt des fakultativen Referendums, eine Anpassung des Reglements über die Spezialfinanzierung Werterhalt für die Liegenschaften des Finanzvermögens 2020 genehmigt.

Das Referendum wurde innerhalb der anberaumten Frist nicht ergriffen. Die angepassten Bestimmungen treten damit rückwirkend per 1. Dezember 2024 in Kraft.

Der Gemeinderat


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