Reglement Spezialfinanzierung Grabunterhalt der Vertragsgräber; Inkraftsetzung 1. Januar 2024

  18.01.2024 Wattenwil, Wattenwil

Der Gemeinderat hat am 6. November 2023, gestützt auf Art. 42 Abs. 1 Bst. c Gemeindeordnung, das neue Reglement Spezialfinanzierung Grabunterhalt der Vertragsgräber genehmigt. Gemäss Gemeindeordnung Art. 33 Abs. 1 unterlag dieser Beschluss dem fakultativen Referendum. Die entsprechende Mitteilung im Thuner Amtsanzeiger erfolgte am 9. und 16. November. Das Referendum wurde nicht ergriffen. Gestützt auf Art. 45 der Gemeindeverordnung des Kantons gibt der Gemeinderat die Inkraftsetzung des Reglements Spezialfinanzierung Grabunterhalt der Vertragsgräber rückwirkend per 1. Januar 2024 bekannt.

Der Gemeinderat


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