Reglement Spezialfinanzierung Grabunterhalt der Vertragsgräber per 1. Januar 2024; Fakultatives Referendum

  09.11.2023 Wattenwil, Wattenwil

Gemäss Gemeindeordnung Art. 32 Abs. 1 Bst. d und Art. 33 Abs. 1 erlässt der Gemeinderat unter Vorbehalt des fakultativen Referendums alle Gemeindereglemente mit Ausnahme der Gemeindeordnung, des Reglements über Abstimmungen und Wahlen und der baurechtlichen Grundordnung.

Der Gemeinderat hat am 6. November 2023 das neue Reglement Spezialfinanzierung Grabunterhalt der Vertragsgräber per 1. Januar 2024 genehmigt. Dies, weil das Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern empfohlen hat, hierfür eine Spezialfinanzierung zu errichten.

Das Reglement liegt bei der Gemeindeverwaltung öffentlich auf und kann eingesehen werden.

Gemäss Art. 33 Abs. 1 der Gemeindeordnung unterliegt das Reglement dem fakultativen Referendum. Fünf Prozent der Stimmberechtigten können ab 9. November innert 60 Tagen durch Unterzeichnen eines entsprechenden Begehrens verlangen, dass das Reglement Spezialfinanzierung Grabunterhalt der Vertragsgräber der Gemeindeversammlung zur Genehmigung unterbreitet wird.

Der Gemeinderat


Möchten Sie weiterlesen?

Ja. Ich bin Abonnent.

Haben Sie noch kein Konto? Registrieren Sie sich hier

Ja. Ich benötige ein Abo.

Abo Angebote