Reglement über die Übertragung von Aufgaben an Dritte (Neufassung); Inkraftsetzung per 1. Januar 2025

  30.05.2024 Wattenwil, Wattenwil

Der Gemeinderat hat am 19. Februar 2024 das Reglement über die Übertragung von Aufgaben an Dritte genehmigt, welches per 1. Januar 2025 in Kraft treten soll.

Gemäss Gemeindeordnung Art. 42 Abs. 1 Bst. c unterliegt dieser Beschluss dem fakultativen Referendum. Die entsprechende Mitteilung im Thuner Amtsanzeiger erfolgte am 29. Februar sowie 7. März. Das Referendum wurde nicht ergriffen. Gestützt auf Art. 45 der Gemeindeverordnung des Kantons gibt der Gemeinderat die Inkraftsetzung des Reglement über die Übertragung von Aufgaben an Dritte per 1. Januar 2025 bekannt. Alle widersprechenden Vorschriften werden aufgehoben.

Der Gemeinderat


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