Rodung und Ersatzaufforstung infolge Instandsetzung

  22.05.2025 Kanton Bern

Lehnenbrücke Bellevue, Sigriswil
Das TBA, vertreten durch den zuständigen Oberingenieurkreis I, publiziert den Rodungs- und Ersatzaufforstungsplan zum Instandsetzungsprojekt «Lehnenbrücke Bellevue, Sigriswil». Das Instandstellen und die Erneuerung einer Strasse bedürfen gemäss Art. 28 Abs. 2 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 keiner Bewilligung. Die Bewilligungsfreiheit entbindet nicht von der Einhaltung der anwendbaren Vorschriften und der Einholung anderer Bewilligungen (Art. 13b Abs. 3 Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008). Das Vorhaben erfordert eine temporäre Rodung und Ersatzaufforstung.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innert der Auflagedauer schriftlich und begründet bei der Auflagestelle einzureichen.

Kantonsstrasse Nr.:
1108, Gunten – Sigriswil

Gemeinde: Sigriswil
Vorhaben: 410.20461 / Instandsetzung
Lehnenbrücke Bellevue, Sigriswil

Beanspruchte Ausnahmen:
– Rodung und Ersatzaufforstung
(Art. 5–7 WaG, Art. 19 KWaG)
– Nichtforstliche Kleinbauten/-anlagen
(Art. 16 WaG, Art. 35 KWaV)
– Unterschreiten Waldabstand
(Art. 17 WaG, Art. 25–27 KWaG)

Einspracheberechtigt sind die nach der Bundes- oder nach der Baugesetzgebung befugten Organisationen und Behörden.

Auflagestelle: Bau- und Verkehrsdirektion, Tiefbauamt, Oberingenieurkreis I, Schorenstrasse 39, 3645 Gwatt (Thun)

Auflagedauer: 21. Mai bis 20. Juni 2025 Gwatt, 16. Mai 2025


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