Römisch-katholische Kirchgemeinde Thun; Rechtsetzung

  20.02.2025 Kirchliche Publikationen

Reglement Wertberichtigungsfonds: Inkraftsetzung
Bekanntmachung nach Art. 45 der Gemeindevorordnung des Kantons Bern:

Der Kirchgemeinderat der Römisch-katholischen Kirchgemeinde Thun hat am 22. Oktober 2024 die Schaffung des Reglement Wertberichtigungsfonds mit Inkraftsetzung auf 26. November 2024 genehmigt.

Der Erlass kann am Vormittag bei der Kirchgemeindeverwaltung, Kapellenstrasse 7, Thun (verwaltung@kath-thun.ch, Tel. 033 225 03 50) oder bei den beiden Pfarreien St. Marien (Kapellenweg 9, Thun) und St. Martin (Martinstrasse 7) eingesehen oder bezogen werden.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann, gestützt auf Art. 63 Abs. 1 Bst. B i.V. m. Art. 60 Abs. 1 Bst. B Ziff. 1 VRPG, innerhalb von 30 Tagen Beschwerde beim Regierungsstatthalter von Thun eingereicht werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen.
Der Kirchgemeinderat


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