Einwohnergemeindeversammlung

  04.02.2018 , Schwendibach

Montag, 16. November 2020, 20.00 Uhr, in der Mehrzweckhalle Bach

Traktanden:
1. Budget 2021; Genehmigung
2. Abwasserleitung Höhenweg–Dorfstrasse / Sanierung; Kreditbewilligung
3. Trinkwasserleitung Hohlengasse / Sanierung; Kreditbewilligung
4. Mitteilungen des Gemeinderats / Verschiedenes
– Übergabe Bürgerbrief an Jungbürger
– Übergabe Einbürgerungsurkunde

Die Unterlagen liegen bei der Gemeindeschreiberei 30 Tage vor der Versammlung öffentlich auf.

Beschwerden gegen gefasste Versammlungsbeschlüsse sind innerhalb von 30 Tagen – berechnet vom Tage nach der Versammlung an – beim Regierungsstatthalter des Verwaltungskreises Thun schriftlich und begründet einzureichen.

Werden Handlungen im Zusammenhang mit der Vorbereitung einer Wahl oder einer Abstimmung gerügt und endet die zehntägige Beschwerdefrist nicht erst nach dem Wahl- oder Abstimmungstermin, so ist gegen die Vorbereitungshandlung Beschwerde zu führen. Die Beschwerdefrist beginnt am Tag nach der Eröffnung oder Veröffentlichung des angefochtenen Akts zu laufen (Art. 67a Abs. 3 VRPG).

Schutzkonzept gemäss COVID-19-Verordnung
– Kranke Personen sollen auf jeden Fall zu Hause bleiben; ebenfalls Personen, die mit einer erkrankten Person in einem Haushalt leben oder engen Kontakt hatten. Hier gelten die jeweiligen Empfehlungen des BAG zu Isolation und Quarantäne sowie die Weisungen und Anordnungen der zuständigen kantonalen Stellen.
– Für das Betreten und das Verlassen des Versammlungslokals gilt die Schutzmaskenpflicht.
– Während der Versammlung ist das Tragen der Schutzmaske fakultativ.
– Die Abstandsvorschriften werden durch entsprechende Bestuhlung des Versammlungslokals eingehalten.
– Es stehen genügend Desinfektionsstationen zur Verfügung.
– Erfassung der Kontaktdaten (Tracking): Alle Versammlungsteilnehmerinnen und -teilnehmer müssen sich am Eingang des Versammlungslokals registrieren lassen. Sie haben sich mittels eines amtlichen Dokuments (ID, Reisepass, Führerausweis) auszuweisen.

Das detaillierte Schutzkonzept ist in der Botschaft an die Stimmberechtigten aufgeführt.

Uetendorf, 5. Oktober 2020

Der Gemeinderat

 


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