Amtliche Vermessung; Wahl Nachführungsgeometer für die Vertragsperiode von 2018 bis 2025

  04.02.2018 , Schwendibach

Das Mandat für die Nachführung des amtlichen Vermessungswerkes in der Gemeinde Schwendibach musste aufgrund der bundesrechtlichen Vorgaben öffentlich ausgeschrieben werden. Einzig ist das Angebot des bisherigen Nachführungsgeometers eingegangen. Folglich wählte der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 2. März 2017 Herrn Thomas Vogel, Bührer + Dällenbach Ingenieure AG, Steffisburg, als Nachführungsgeometer für die Vertragsperiode von 2018 bis 2025. Das Kantonale Geoinformationsgesetz (Art. 45 Abs. 1 KGeoIG) schreibt vor, dass der Nachführungsvertrag zu seiner Gültigkeit der Genehmigung der Vermessungsaufsicht bedarf. Das Amt für Geoinformation des Kantons Bern genehmigte diesen am 20. Mai 2017.

Schwendibach, 15. Juni 2017

Die Gemeindeverwaltung


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