Hundetaxe 2017

  04.02.2018 , Schwendibach

Gemäss dem Hundegesetz des Kantons Bern muss für jeden Hund, der am 1. August 2017 mindestens sechs Monate alt ist, eine Hundetaxe entrichtet werden. Diese beträgt unverändert pro Hund Fr. 50.–.

Registrierte Hundehalter erhalten Ende Juli/Anfang August 2017 die Rechnung für die diesjährige Hundetaxe. Bisher nicht registrierte Hunde sind durch ihre Halter bis spätestens 15. August 2017 bei der Gemeindeverwaltung anzumelden.

Wir machen darauf aufmerksam, dass seit dem 1. Januar 2007 gemäss eidgenössischer Gesetzgebung sämtliche Hunde mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in der Datenbank Amicus geführt werden müssen. Ein Verkauf oder Tod des Hundes sowie Adressänderungen oder Wegzug der Besitzer sind nebst der Gemeinde auch der Amicusdatenbank unter www.amicus.ch oder telefonisch unter 0848 777 100 zu melden.

Gemeindeverwaltung Schwendibach


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