Baupublikation Schwendibach

  06.03.2019 Baupublikationen, Schwendibach

Gesuchstellerin: Kanalisationsgemeinschaft Geissental, c/o Christian Schneiter, Schwendibachstrasse 27, 3624 Goldiwil (Thun).
Projektverfasser: Kissling + Zbinden AG, Tempelstrasse 8A, Postfach 95, 3608 Thun.
Bauvorhaben: Neubau Erschliessungsleitungen; Kanalisation, Wasser, Elektrizität.
Standort / Parzelle: Geissental / Schwendibachstrasse, Parzellen Nr. 2054, 2092, 2351, 2370, 2382, 2389, 4086, 4087, 5123, 2910.
Nutzungszonen: LWZ, Verkehrsflächen, Wohnen W2.
Schutzzone / -objekt: Landschaftsbildgebiet.
Beanspruchte Ausnahmen: Bauen ausserhalb Baugebiet (RPG Art. 24 ff.). Bauten und Anlagen in Waldesnähe (KWaG Art. 25). Bauten und Anlagen innerhalb Gewässerabstand (GBR Art. 43, WBG Art. 48/GSchV Art. 41c).
Gewässerschutzbereich: B.
Auflageort: Bauinspektorat Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun und Gemeindeverwaltung Schwendibach, Allmerüti 5a, 3624 Schwendibach.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
1. April 2019.
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun.

Es wird auf die Gesuchsakten und die Verpflockungen im Gelände verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich, sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, einzureichen (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (BauG Art. 31).

Thun, 25. Februar 2019

Der Regierungsstatthalter: Marc Fritschi


Möchten Sie weiterlesen?

Ja. Ich bin Abonnent.

Haben Sie noch kein Konto? Registrieren Sie sich hier

Ja. Ich benötige ein Abo.

Abo Angebote