Verkehrsmassnahme Grönstrasse, ab Grönhütte bis Gemeindegrenze Beatenberg

  04.02.2018 , Sigriswil

Die Baupolizei- und Planungskommission der Gemeinde Sigriswil verfügt gestützt auf Art. 3 Abs. 2 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr sowie Art. 44 Abs. 1 + 2 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 mit Zustimmung des Tiefbauamts des Kantons Bern die folgenden Verkehrsbeschränkungen:

Allgemeines Fahrverbot in beiden Richtungen
Grönstrasse, ab Grönhütte bis Gemeindegrenze Beatenberg.

Gültigkeit
Während der Wintersperre von Oktober bis April auf Anordnung der Gemeinde entsprechend den Witterungsverhältnissen.

Grund der Massnahme Lawinengefahr.

Aufhebung
Die mit Zustimmungsverfügung Nr. 26/80 vom 4. August 1980 erlassene Verkehrsbeschränkung, Fahrverbot für Motorwagen und Motorräder, Gemeindestrasse Wiler– Grön–Beatenberg zwischen Parzelle Nr. 188 und der Gemeindegrenze Beatenberg, wird aufgehoben.

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 63 Abs. 1 lit. a des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich Verwaltungsbeschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun erhoben werden. Die Verwaltungsbeschwerde ist in deutscher Sprache abzufassen und muss einen Antrag, eine Begründung, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln sowie die Unterschrift des Betroffenen enthalten.

Diese Verfügung tritt nach dem Aufstellen der Signale in Kraft.

Sigriswil, 24. August 2017

Die Baupolizei- und Planungskommission


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