Kommissionswahlen gemäss Art. 59 GO

  04.02.2018 , Sigriswil

Bildung-, Kultur- und Sportkommission
Durch die Wahl von Kommissionsmitglied Frau Heinerika Eggermann Dummermuth, Gunten, in den Gemeinderat (Nachfolge Alfons Houbé), wird eine Ersatzwahl nötig für die Zeit ab 1. November 2017 bis 31. Dezember 2020. Wählbar sind alle in der Gemeinde Sigriswil stimmberechtigten Personen (Vorbehalten GO Art. 15, Unvereinbarkeit).

Einreichefrist und Erfordernisse
Das Vorschlagsrecht steht den Ortschaften, den Politischen Parteien und weiteren Gruppierungen zu. Die Einreichefrist wird auf Donnerstag, 30. November 2017, 11.30 Uhr, Gemeindeverwaltung Sigriswil festgelegt. Die Wahlvorschläge müssen von mindestens fünf in der Gemeinde stimmberechtigten Personen unterzeichnet sein und am Kopf, zur Unterscheidung von anderen Vorschlägen, eine auf seine Herkunft hinweisende Bezeichnung tragen (Ortschaft, Partei, Wählergruppe usw.). Die Kandidatinnen und Kandidaten sind mit folgenden Angaben zu melden:

Name, Vorname, Jahrgang, Berufsbezeichnung, Wohnort

Die Bestimmungen über den Minderheitenschutz werden gemäss Gemeindegesetz und Gemeindeverordnung angewendet.

Gemeinderat Sigriswil


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