Kommissionswahlen gemäss Art. 59 GO
04.02.2018 , SigriswilSicherheitskommission
Durch die Demission von Frau Franziska Flückiger, Sigriswil, wird eine Ersatzwahl nötig für die Zeit ab 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2020. Wählbar sind alle in der Gemeinde Sigriswil stimmberechtigten Personen (Vorbehalten GO Art. 15, Unvereinbarkeit).
Einreichefrist und Erfordernisse
Das Vorschlagsrecht steht den Ortschaften, den politischen Parteien und weiteren Gruppierungen zu. Die Einreichefrist wird auf Montag, 4. Dezember 2017, 11.30 Uhr, Gemeindeverwaltung Sigriswil, festgelegt. Die Wahlvorschläge müssen von mindestens fünf in der Gemeinde stimmberechtigten Personen unterzeichnet sein und am Kopf zur Unterscheidung von anderen Vorschlägen eine auf die Herkunft hinweisende Bezeichnung tragen (Ortschaft, Partei, Wählergruppe usw.). Die Kandidatinnen und Kandidaten sind mit folgenden Angaben zu melden:
Name, Vorname, Jahrgang, Berufsbezeichnung, Wohnort.
Die Bestimmungen über den Minderheitenschutz werden gemäss Gemeindegesetz und Gemeindeverordnung angewendet.
Gemeinderat Sigriswil
