Öffentliche Bekanntmachung
04.02.2018 , SigriswilÄnderung der Überbauungsvorschriften der Überbauungsordnung «Eden» im Verfahren nach Art. 122 Abs. 7 BauV
Genehmigung und Inkraftsetzung
Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die vom Gemeinderat Sigriswil am 12. Juni 2017 beschlossene Änderung der Überbauungsvorschriften der Überbauungsordnung «Eden» im Verfahren nach Art. 122 Abs. 7 BauV in Anwendung von Art. 61 Baugesetz vom 9. Juni 1985 mit Datum vom 18. September 2017 genehmigt.
Die Änderung der Überbauungsvorschriften der Überbauungsordnung «Eden» tritt vorbehältlich allfälliger Beschwerden am Tag nach dieser Publikation in Kraft.
Die Unterlagen stehen bei der Gemeindeverwaltung Sigriswil, Bauabteilung, beim Regierungsstatthalteramt Thun und beim Amt für Gemeinden und Raumordnung jedermann zur Einsichtnahme offen.
Sigriswil, 2. November 2017
Der Gemeinderat
