Freihalten des Lichtraumprofiles

  05.04.2018 , Sigriswil

Um jegliche Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu verhindern, werden alle Anstösser an Strassen, Wegen und Trottoirs hiermit aufgefordert, Bäume, Grünhecken, Sträucher und landwirtschaftliche Kulturen bis spätestens Mittwoch, 25. April 2018 auf das vorgeschriebene Lichtmass zurückzuschneiden und die Arbeiten im Verlaufe des Jahres nötigenfalls zu wiederholen.

Abfuhr- und Sammeltage: Die Details zur gebührenfreien Astabfuhr – nur geordnetes und gebündeltes, am Strassenrand deponiertes Astmaterial bis max. 1,5 m Länge (10. April 2018) – und zur Grünabfuhr (25. April 2018) entnehmen Sie bitte dem Kalender Abfallentsorgung 2018 oder dem Internet unter www.sigriswil. ch.

Der Bauverwalter


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