Inkrafttreten Personalverordnung
23.01.2019 , SigriswilIn Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung des Kantons Bern vom 16. Dezember 1998 (BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat von Sigriswil an seiner Sitzung vom 15. Dezember 2018 die drei Erlasse Personalverordnung, Richtlinien über die Arbeitszeit sowie die Richtlinien für die Aus- und Weiterbildung, genehmigt hat. Die Erlasse treten per 1. Januar 2019 in Kraft und können bei der Gemeindeschreiberei Sigriswil eingesehen oder bestellt werden.
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, erhoben werden. Die Beschwerde muss schriftlich und begründet erfolgen.
Der Gemeinderat
