Kanalisation Eggenweg, Schwanden; Kreditgenehmigung/Finanzreferendum

  20.03.2019 , Sigriswil

Aufgrund eines im Mai 2018 bewilligten Baugesuchs am Dreispitzweg 20a in Schwanden muss die Wasser- und Abwassererschliessung im Eggenweg, Schwanden vorzeitig erneuert werden. Die bestehende Mischabwasserleitung ist in einem sehr schlechten Zustand und soll durch eine Entwässerung im Trennsystem ersetzt werden. Die Projektierung und Planung läuft über die Wasserversorgung Sigriswil. Aus Synergie- und Kostengründen wird das Entwässerungsprojekt, welches eigentlich erst für 2021 vorgesehen war, um zwei Jahre vorgezogen.

Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 11. März 2019 einen Kredit in der Höhe von Fr. 150 000.– für die Anpassung Entwässerung Eggenweg, Schwanden, genehmigt.

Gemäss Art. 61 Abs. 2 der Gemeindeordnung 2012 unterliegt dieser Beschluss des Gemeinderates dem Finanzreferendum; er wird hiermit mit einer Referendumsfrist von 30 Tagen im Thuner Amtsanzeiger publiziert. Innerhalb dieser Frist können 5% der Stimmberechtigten mittels ihrer Unterschrift die Behandlung des Geschäfts durch die Gemeindeversammlung verlangen.

Sollte das Finanzreferendum ergriffen werden, müssen die Unterschriftenlisten Name, Vorname, Geburtsdatum, Wohnadresse und die eigenhändige Unterschrift enthalten. Die Unterschriftenlisten sind handschriftlich und in Blockschrift auszufüllen. Die Unterschriftenlisten sind bis Dienstag, 23. April 2019, 16.30 Uhr, der Gemeindeschreiberei Sigriswil abzugeben.

Läuft die Referendumsfrist unbenutzt ab, wird der Beschluss des Gemeinderates rechtskräftig. Die Unterlagen können während der Referendumsfrist bei der Gemeindeschreiberei Sigriswil eingesehen werden.

Gemeinderat Sigriswil


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