Öffentliche Bekanntmachung

  10.04.2019 , Sigriswil

Revision der Ortsplanung, Phase 1, umfassend das Baureglement und die damit zusammenhängenden, punktuellen Anpassungen der Zonenpläne und des Zonenplans Landschaft
Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die von der Gemeindeversammlung am 5. Dezember 2016 beschlossene Revision der Ortsplanung, Phase 1 (bestehend aus dem Baureglement und den damit zusammenhängenden, punktuellen Anpassungen der Zonenpläne und des Zonenplans Landschaft) in Anwendung von Art. 61 Baugesetz vom 9. Juni 1985 (BauG) mit Datum vom 12. Februar 2019 genehmigt.

Dieser Entscheid umfasst weiter:
– Die Genehmigung der Änderungen von Art. 212 Abs. 4 Bst. d GBR und Art. 415 Abs. 8 GBR sowie der Zonenpläne (Verzicht Ausscheidung Weilerzone Oberhuse, Anpassungen Abgrenzungen Weilerzonen Wiler und Ringoldswil) vom 27. August 2018 im Verfahren nach Art. 122 Abs. 7 BauV.
– Die Genehmigung der Änderung von Art. 212 GBR vom 15. Dezember 2018 im Verfahren nach Art. 122 Abs. 7 BauV.

Die Revision der Ortsplanung, Phase 1 tritt am Tag nach dieser Publikation in Kraft.

Die Unterlagen stehen bei der Gemeindeverwaltung, beim Regierungsstatthalteramt Thun und beim Amt für Gemeinden und Raumordnung, jedermann zur Einsichtnahme offen.

Sigriswil, 11. April 2019

Der Gemeinderat


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