Öffentliche Planauflage
03.04.2019 , SigriswilGeringfügige Zonenplanänderung Parzelle Nr. 802, Schwanden
Der Gemeinderat Sigriswil bringt, gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) und Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV), die vorerwähnte Änderung zur öffentlichen Auflage. Es ist beabsichtigt, die Änderung im Verfahren der geringfügigen Änderung von Nutzungsplänen vorzunehmen.
Die Akten liegen während 30 Tagen vom 28. März 2019 bis und mit 29. April 2019 in der Gemeindeverwaltung, Bauabteilung, Sigriswil öffentlich auf.
Innert der Auflagefrist kann gegen die geplante Änderung bei der Gemeindeverwaltung, Bauabteilung, Kreuzstrasse 1, 3655 Sigriswil schriftlich und begründet Einsprache und Rechtsverwahrung eingereicht werden.
Sigriswil, 28. März 2019
Der Gemeinderat
