Geringfügige Zonenplanänderung Parzelle Nr. 802, Schwanden nach Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV)

  19.06.2019 , Sigriswil

Beschluss des Gemeinderats / Bekanntmachung nach Art. 122 Abs. 8 BauV
Der Gemeinderat von Sigriswil hat die vorerwähnte geringfügige Zonenplanänderung Parzelle Nr. 802, Schwanden, am 11. Juni 2019 beschlossen.

Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert der Frist von 30 Tagen ab Publikation beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (Abteilung Orts- und Regionalplanung) Nydeggasse 11/13, 3011 Bern, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

Die Unterlagen können auf der Gemeindeverwaltung, Bauabteilung, Kreuzstrasse 1, 3655 Sigriswil, eingesehen werden.

Sigriswil, 20. Juni 2019

Der Gemeinderat


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