Veröffentlichung

  26.06.2019 , Sigriswil

In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die Kommission für Bildung, Kultur und Sport der Gemeinde Sigriswil an ihrer Sitzung vom 16. Mai 2023 die «Schülertransportverordnung 2023» (Überarbeitung der Schülertransportverordnung 2014) genehmigt hat.

Die Schülertransportverordnung 2023 tritt per 1. August 2023 in Kraft. Der Erlass kann bei der Gemeindeschreiberei Sigriswil eingesehen oder bestellt oder auf der Homepage der Gemeinde heruntergeladen werden.

Gegen den Beschluss der Kommission für Bildung, Kultur und Sport kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, erhoben werden. Die Beschwerde muss schriftlich und begründet erfolgen.

Kommission für Bildung, Kultur und Sport


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