Hundetaxe 2019 / Mikrochippflicht seit 1. Januar 2007

  10.07.2019 , Sigriswil

Gemäss Verordnung über die Hundetaxe ist für jeden in der Gemeinde Sigriswil gehaltenen Hund, der vor dem 1. Februar 2019 geboren ist, eine Hundetaxe zu entrichten. Die Hundetaxe wurde vom Gemeinderat auf Fr. 100.– pro Hund festgelegt.

Der Rechnungsversand an die bereits bei der Finanzabteilung registrierten Hundehalter/innen wird Mitte August erfolgen. Die Hundemarken werden nicht mehr jedes Jahr erneuert. Hundehalter/innen, welche einen Hund nicht mehr besitzen, werden gebeten, diesen jeweils sofort bei der AMICUS-Datenbank und der Finanzabteilung abzumelden sowie die Hundemarke zurückzugeben, damit keine weiteren Rechnungen mehr ausgestellt werden. Tierhalter/innen, die einen Hund erwerben oder für länger als drei Monate übernehmen, sind gemäss Artikel 17 der eidg. Tierseuchenverordnung verpflichtet, Adress- und Halteränderungen innerhalb von 10 Tagen der Betreiberin der Datenbank zu melden. Neue Hunde sind sofort nach deren Geburt oder Anschaffung, jedoch spätestens bis 20. Juli 2019 bei der Finanzabteilung unter Vorweisung der Registrierungsbestätigung der AMICUS-Datenbank anzumelden. Dies gilt insbesondere auch für Neuzuzüger/innen in die Gemeinde Sigriswil seit 1. August 2018. Für alle Hunde, welche gemäss Artikel 2 der Verordnung über die Hundetaxe der Gemeinde Sigriswil von der Hundetaxe befreit sind, sind die aktuellen Ausweise ebenfalls spätestens bis 20. Juli 2019 bei der Finanzabteilung vorzuweisen. Andernfalls werden die Hundetaxen in Rechnung gestellt. Für nicht angemeldete Hunde wird nebst der nachzuzahlenden Hundetaxe eine Geldbusse fällig.

Im Weiteren wird nochmals darauf aufmerksam gemacht, dass gemäss eidg. Tierseuchengesetz und -verordnung seit 1. Januar 2007 obligatorisch sämtliche Hunde mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in einer Datenbank registriert werden müssen. Für diese Registrierung führt im Auftrag der Kantone die Identitas AG, Stauffacherstrasse 130A, 3014 Bern eine nationale Heimtierdatenbank (AMICUS), auf welche die Gemeinden zwecks Erhebungskontrolle der Hundetaxe gemäss Regierungsratsbeschluss vom 31. Mai 2006 Zugriff haben. Weitere Informationen dazu können der Registrierungsbestätigung der AMICUS oder der Homepage www.amicus.ch entnommen werden.

Gemeinderat Sigriswil


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