Veröffentlichung

  03.07.2019 , Sigriswil

In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat von Sigriswil

– an seiner Sitzung vom 20. Mai 2019 die «Richtlinien Fachinstanz Baugestaltung» genehmigt hat. Die Richtlinien treten rückwirkend per 1. Juni 2019 in Kraft und können bei der Gemeindeschreiberei Sigriswil eingesehen oder bestellt werden

– an seiner Sitzung vom 11. Juni 2019 die Revision «Dienstordnung Feuerwehr» genehmigt hat. Die Dienstordnung tritt rückwirkend per 1. Juni 2019 in Kraft und kann bei der Gemeindeschreiberei Sigriswil eingesehen oder bestellt werden.

Gegen die Beschlüsse des Gemeinderats kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, erhoben werden. Die Beschwerde muss schriftlich und begründet erfolgen.

Der Gemeinderat


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