Kommissionswahlen gemäss Art. 59 GO
18.09.2019 , SigriswilBildung-, Kultur- und Sportkommission
Durch die Demission von Kommissionsmitglied Frau Kathrin Zimmermann, Schwanden, wird eine Ersatzwahl nötig für die Zeit ab 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020. Gemäss GO Art. 71 werden die 6 Kommissionsmitglieder wie folgt zusammengesetzt: 3 aus den Ortschaften Endorf, Gunten, Merligen Sigriswil, Wiler und 3 aus den Ortschaften Aeschlen, Meiersmaad, Reust, Ringoldswil, Schwanden, Tschingel.
Wählbar sind somit alle stimmberechtigten Personen (Vorbehalten GO Art. 15, Unvereinbarkeit) aus den Ortschaften Aeschlen, Meiersmaad, Reust, Ringoldswil, Schwanden und Tschingel.
Sozialkommission
Durch die Demission von Kommissionsmitglied Herr Hans Ehrismann, Sigriswil, wird eine Ersatzwahl nötig für die Zeit ab 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020. Wählbar sind alle in der Gemeinde Sigriswil stimmberechtigten Personen (Vorbehalten GO Art. 15, Unvereinbarkeit).
Einreichefrist und Erfordernisse
Das Vorschlagsrecht steht den Ortschaften, den Politischen Parteien und weiteren Gruppierungen zu. Die Einreichefrist wird auf Donnerstag, 14. November 2019, 11.30 Uhr, Gemeindeverwaltung Sigriswil, festgelegt. Die Wahlvorschläge müssen von mindestens fünf in der Gemeinde stimmberechtigten Personen unterzeichnet sein und am Kopf, zur Unterscheidung von anderen Vorschlägen, eine auf seine Herkunft hinweisende Bezeichnung tragen (Ortschaft, Partei, Wählergruppe, usw.). Die Kandidatinnen und Kandidaten sind mit folgenden Angaben zu melden: Name, Vorname, Jahrgang, Berufsbezeichnung, Wohnort.
Die Bestimmungen über den Minderheitenschutz werden gemäss Gemeindegesetz und Gemeindeverordnung angewendet.
Gemeinderat Sigriswil
