Plangenehmigungsverfahren für Starkstromanlagen
11.09.2019 , SigriswilÖffentliche Planauflage
Gemeinde: Sigriswil
Standort: 3655 Sigriswil für S-0173719.1
Schaltstation Wilerallmistrasse 71 A –
Neubau Schaltstation auf Parzelle 979 der
Gemeinde Sigriswil
Koordinaten: 2 622 358 / 1 174 087
L-0190038.2
16 kV-Kabel zwischen der Schaltstation Wilerallmistrasse 71A und der Mast-Transformatorenstation Zälg – Umverlegung
L-0154594.3
16 kV-Kabel zwischen der Schaltstation Wilerallmistrasse 71A und der Transformatorenstation Rotbühlweg 2A – Freileitungsverkabelung
L-0230038.1
16 kV-Kabel zwischen der Schaltstation Wilerallmistrasse 71A und der Transformatorenstation Kreuzweg – Freileitungsverkabelung
L-0184066.3
16 kV-Kabel zwischen der Schaltstation Wilerallmistrasse 71A und der Transformatorenstation Wilerallmend – Freileitungsverkablung
Beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat hat die BKW Energie AG, Thunstrasse 34, 3700 Spiez, im Namen der BKW Energie AG, Viktoriaplatz 2, 3013 Bern, die oben erwähnten Plangenehmigungsgesuche eingereicht.
Die Gesuchsunterlagen werden vom 12. September bis 14. Oktober 2019 in der Gemeindeverwaltung Sigriswil, Kreuzstrasse 1, 3655 Sigriswil, öffentlich aufgelegt.
Die öffentliche Auflage hat den Enteignungsbann nach den Artikeln 42–44 des Enteignungsgesetzes (EntG; SR 711) zur Folge.
Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (SR 172.021) oder des EntG Partei ist, kann während der Auflagefrist beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat, Planvorlagen, Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf, Einsprache erheben. Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Innerhalb der Auflagefrist sind auch sämtliche enteignungsrechtlichen Einwände sowie Begehren um Entschädigung oder Sachleistung geltend zu machen. Nachträgliche Einsprachen und Begehren nach den Artikeln 39–41 EntG sind ebenfalls beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat einzureichen.
Eidgenössisches Starkstrominspektorat Planvorlagen
Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf