Fondsverordnung «Fonds für allgemeine Fürsorgezwecke in der Gemeinde Sigriswil»
04.12.2019 , SigriswilIn Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat von Sigriswil an seiner Sitzung vom 25. November 2019 die überarbeitete Fondsverordnung «Fonds für allgemeine Fürsorgezwecke in der Gemeinde Sigriswil» infolge Zusammenschliessung mit dem Fonds «Heuberger-Rüfenacht-Stiftung» und dem «Spitex Fonds» genehmigt hat. Die Verordnung tritt per 1. November 2019 in Kraft und kann bei der Gemeindeschreiberei Sigriswil eingesehen oder bestellt werden.
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, erhoben werden. Die Beschwerde muss schriftlich und begründet erfolgen.
Der Gemeinderat
